Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Alle Angebote, Geschäftsabschlüsse und Lieferungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Der Besteller erkennt durch die Auftragserteilung die ausschließliche Geltung unserer Bedingungen auch für den Fall an, dass seine eigenen Bedingungen davon abweichen oder er im Voraus unseren Bedingungen widersprochen hat. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
  2. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Aufnahme einer Bestellung in unser Auftragsformular oder unsere Rechnung und deren Aushändigung an den Besteller oder seinen Beauftragten. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist nur diese Auftragsbestätigung maßgeblich.
  3. Unsere Angebote sind auf die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen aufgebaut. Sie sind unverbindlich.
  4. Die Unterlage unsere Angebote, beispielsweise Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Leistungen, Qualitäten, Materialien, Gewichte, Verarbeitungstechniken, Normen sowie sämtliche Prospektangaben und Angaben in sonstigen Druckschriften sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften erfolgt in keinem Fall.
  5. Zu Änderungen, die nur eine unerhebliche Abweichung in Qualität oder Ausführung bedeuten oder die eine Verbesserung darstellen, sind wir jederzeit berechtigt, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt im Übrigen berührt wird.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich in EURO ab Münster ohne Transport, Verpackung, Porto und Versicherung und ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Wir sind berechtigt, von Bestellern, mit denen wir nicht in ständiger Geschäftsverbindung stehen, oder die ihre Verpflichtungen aus früheren Verträgen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt haben, Vorauskasse zu verlangen. Im Übrigen wird die Rechnung zum Tage der Lieferung, im Fall eines vom Besteller verursachten Lieferverzuges zum Tage unsere Versandbereitschaft ausgestellt.
  3. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen rein netto Kasse ab Rechnungsdatum oder Absendung der Bereitstellungsanzeige der Ware an den Besteller. Bessere Zahlungsbedingungen oder die Inanspruchnahme von Skonto gelten nur dann, wenn dies vertraglich oder auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt ist.
  4. Bei Überschreitung diese Zahlungstermins hat der Besteller auch ohne vorherige Mahnung und unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz zu zahlen, ferner sind wir berechtigt, die noch offenen Beträge einschließlich Kosten und Zinsen durch Bankeinzugsverfahren abbuchen zu lassen.
  5. Skonto wird in jeden Fall - auch bei anderem Vermerk auf der Rechnung - nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen des Bestellers aus früheren Leistungen restlos erfüllt sind.
  6. Wir sind berechtigt, Teillieferungen aus einem erstellten Gesamtauftrag gesondert zu fakturieren.
  7. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts seitens des Bestellers wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sowie Abzüge jeder Art sind ausgeschlossen.
  8. Wir sind berechtigt eingehende Zahlungen zur Begleichung des ältesten Schuldpostens zuzüglich Zinsen und Kosten zu verwenden, auch wenn der Besteller anderweitige Bestimmungen trifft. Der Besteller verzichtet insoweit auf die Einrede der Verjährung.

3. Lieferung, Lieferzeit und Lieferpflicht

  1. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Kosten und Zinsen oder bei Abnahmeverweigerung früherer Lieferungen durch den Besteller sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgend einem laufenden Vertrag verpflichtet.
  2. Die bestätigten Liefertermine und Fristen sind für uns unverbindlich. Wir müssen uns in jeden Fall, auch nach Bestätigung, Liefermöglichkeiten vorbehalten.
  3. Alle unvorhergesehen Ereignisse oder Hindernisse, die von unserem Willen nicht abhängig sind, berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller hieraus irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns erwachsen.
  4. Der Lauf von vereinbarten Fristen wird unterbrochen, sobald und solange der Besteller mit seinen sonstigen Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise in Rückstand gerät.
  5. Teillieferungen sind zulässig.

4. Gefahrenübergang und Versand

  1. Die Lieferung erfolgt unversichert und für Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn freie Lieferung vereinbart ist.
  2. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Auslieferungslagers, geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen und Lieferungen in unseren Fahrzeugen, auf den Besteller über.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum mit nachstehenden Erweiterungen, solange wir gegen den Besteller Forderungen aus der Geschäftsverbindung haben, das gilt auch bei Aufnahme der Forderung in eine laufende Rechnung und nach Saldenziehung. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Liefergegenstandes ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.
  2. Der Besteller hat während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Liefergegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und gegen Schäden jeder Art in der erforderlichen Höhe auf seine Kosten zu versichern. Die Versicherungsleistungen sind im Schadensfall zur Tilgung unserer Forderungen zu verwenden und werden bereits jetzt in Höhe des Bruttobetrages unserer offen stehenden Rechnungen an uns abgetreten.
  3. Im Falle einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware, werden sämtliche Forderungen des Bestellers aus dem Vertag mit Dritten schon jetzt an uns abgetreten. Auf unser Verlagen hat uns der Besteller die vollständige Anschrift des Dritten mitzuteilen und diesem die Abtretung anzuzeigen.
  4. Kommt der Besteller seinen Zahlungs- oder Versicherungspflichten oder dem sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlung ein, oder beantragt er das Konkurs- oder gerichtliche Vergleichsverfahren, so wird die gesamte Restschuldfällig, auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld, auch bei etwa vereinbarten Ratenzahlungen, nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebraucherrecht des Bestellers an dem Liefergegenstand, wir sind dann berechtigt, sofort die Herausgabe unter Ausschuss jeglicher Zurückbehaltungsrechte zu verlangen.
  5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns gilt auch bei der Pfändung des Liefergegenstandes, nicht als Rücktritt vom Vertrage, es sei denn das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte fänden Anwendung.
  6. Der Besteller ist verpflichtet uns Einblick in Unterlagen zu gewähren soweit dies zur Ausübung unserer Rechte erforderlich ist.

6. Mängelrüge

  1. Mängelrügen aller Art sowie Unterlieferungen oder unrichtige Lieferungen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Erfolgt dieses später als 8 Tage nach Empfang der Ware, sind Ansprüche daraus gegen uns ausgeschlossen. Es sei denn, sie waren auch bei sorgfältiger Untersuchung der empfangenen Ware nicht erkennbar. Eine Mängelrüge ist schriftlich einzureichen.
  2. Transportschäden oder auf dem Transport abhanden gekommene Waren berechtigen nicht zur Mängelrüge und berühren unseren Zahlungsanspruch nicht.
  3. Wir behalten uns das Recht zur Rücknahme der bemängelten Ware bei Rückzahlungen des Kaufpreises an Stelle von Nachbesserung oder Nachlieferung vor.

7. Haftung

  1. Schadensansprüche jedweder Art des Bestellers gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere solche wegen Mängeln, Unterlieferungen und unrichtiger Lieferung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter unserer Gesellschaft, unserer Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Besteller ist ausgeschlossen.

8. sonstige Bestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Münster. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheck oder Wechselklagen mit Bestellern, die Vollkaufmann sind, mit sonstigen Bestellern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Kingeerhabung nicht bekannt ist, ist Münster. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollen einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam oder werden, oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
  4. Die Nichtausübung uns zustehender Rechte stellt keinen Verzicht auf solche Rechte dar.